Hurra, unser Bildungsbegriff gehört zur Leitkultur!

Autor: Dr. Hermann Huba, Verbandsdirektor des Volkshochschulverbandes Baden-Württemberg bis Dezember 2020 

Ein Zwischenruf

Jetzt ist es amtlich. Unsere jahrzehntelangen Bemühungen, der Politik ihren ökonomistisch verengten Bildungsbegriff auszureden und sie von einem ganzheitlichen, unverzweckten Bildungsbegriff zu überzeugen, sind endlich von Erfolg gekrönt. Seit 1. Mai 2017 gehört unser Bildungsbegriff zur deutschen Leitkultur. Nachzulesen gleich in zwei der zehn Thesen zur „Leitkultur für Deutschland“ des Bundesinnenministers Thomas de Maizière auf der Website seines Ministeriums: „Wir sehen Bildung und Erziehung als Wert und nicht allein als Instrument. Schüler lernen – manchmal zu ihrem Unverständnis – auch das, was sie im späteren Berufs- leben wenig brauchen. Einige fordern daher, Schule solle stärker auf spätere Berufe vorbereiten. Das entspricht aber nicht unserem Verständnis von Bildung. Allgemeinbildung hat einen Wert für sich. Dieses Bewusstsein prägt unser Land.“

Da der Minister zudem „Leitkultur“ als „Richtschnur des Zusammenlebens in Deutschland“ identifiziert und die Kenntnis und Anerkennung dieser Richtschnur oben- drein zur Voraussetzung gelingender Integration erhebt, muss jetzt also nur noch die Mehrheit aller aktiven Bildungspolitiker/innen erfolgreich integriert werden.

Wenn es denn so einfach wäre!

Selbstverständlich ist es legitim, über das nachzudenken, „was uns ausmacht“, zur Not kann man die Antwort(en) auch „Leitkultur“ nennen. Problematisch wird es indessen, wenn man die Einhaltung der gefundenen „ungeschriebenen Regeln unseres Zusammenlebens“ entgegen ihrer Unverbindlichkeit, die auch der Minister einräumt, dann doch zur Integrationsvoraussetzung erklärt.

Erwarten wir wirklich alle, dass diejenigen, die zu uns gekommen sind und hier eine Bleibeperspektive haben (wollen) bei Begrüßungen artig die Hand geben und generell „Gesicht zeigen“ sowie immer schön leistungsorientiert denken und handeln? Außerdem unsere und also ihre Gegenwart politisch und kulturell als von unserer Vergangenheit geprägt ansehen und sich eines „aufgeklärten Patriotismus“ befleißigen? Und vor allem: Wenn wir das alles erwarten, mit welchem Recht eigentlich?

Vor eine systematische Antwort auf diese Frage drängt sich eine pragmatische. Wenn Integration gelingen soll, muss die aufnehmende Gesellschaft zuallererst klar sagen, was die ankommenden Menschen anerkennen sollen. Wenn das zutrifft, gibt ihnen eine unverbindliche Leitkultur Steine statt Brot: Ist sie unverbindlich, ist sie nicht leitend und soll sie leitend sein, darf sie nicht unverbindlich sein.

Damit ist die systematische Antwort vorgezeichnet. Wir können nicht alles Mögliche erwarten, aber nur unverbindlich, sondern brauchen ein Recht, Bestimmtes verbindlich zu erwarten. Und unsere verbindlichen grundsätzlichen Erwartungen finden sich in unserer Verfassung, dem Grundgesetz.

Das Grundgesetz konstituiert die bundesrepublikanische Gesellschaft als pluralistische Gesellschaft, indem es den ihr korrespondierenden Staat als Rechtsstaat, nämlich als „Staat der Nichtidentifikation“ konstituiert, also als einen Staat, der sich mit keiner Weltanschauung und keiner Religion identifiziert, sondern über

Recht definiert. So gesehen ist das Gemeinwesen des Grundgesetzes ein pluralistischer Rechtsstaat.

Ein pluralistischer Rechtsstaat verlangt von seinen Bürgerinnen und Bürgern und von seinen Einwohnerinnen und Einwohnern keine Identifikation mit einer bestimmten Religion oder einer bestimmten Weltanschauung, er verlangt noch nicht einmal eine Identifikation mit seinem – ohnehin weitgehend entmoralisierten – Recht. Er verlangt lediglich die Wahrung seines Rechts: die Einhaltung der geltenden Rechtsnormen, von den Feiertagsgesetzen über das Strafrecht bis hin zum Grundgesetz.

Mehr als die Wahrung unseres Rechts in diesem Sinne können wir legitimer und konsequenter Weise auch von den zu uns kommenden Menschen nicht verbindlich erwarten. Aber alleine die Anerkennung des Grundgesetzes bedeutet ja schon die verbindliche Anerkennung des demokratischen Rechtsstaats, einschließlich des Gewaltmonopols des Staates und – trotz christlicher Prägung – die Anerkennung des Vorrangs des Rechts vor allen religiösen Regeln, außerdem die verbindliche Anerkennung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie anderer verfassungsrechtlicher Grundwerte.

Was uns über diese schriftlich fixierten Grundwerte hin- aus noch ausmachen soll, etwa: „Wir sind nicht Burka.“ oder „Wir sind Kulturnation.“ (aber offenbar ohne kultivierte Sprache), unterliegt dem pluralistischen gesellschaftlichen Diskurs und eignet sich schon deshalb nicht als verbindliche Integrationsbedingung, wäre aber auch – nach unseren eigenen verfassungsrechtlichen Maßstäben – keine legitime Voraussetzung der Integration.

Zeiten des Wahlkampfs sind unübersichtliche Zeiten. Da gerät dem Verfassungsminister die Verfassung schon mal in den Hintergrund und er empfiehlt sich ob seines Bildungsverständnisses versehentlich als Bildungsminister. Deshalb halten wir fest: Unsere Gesellschaft wird verbunden und zusammengehalten von der gemeinsamen deutschen Sprache und dem Grundgesetz und allenfalls noch geprägt von der geographischen Mittellage in Europa – und wir haben fertig!