Auszüge aus der gemeinsamen Erklärung des DVV und der kommunalen Spitzenverbände: „Leistungsfähige Volkshochschulen – Aktivposten für Städte, Kreise und Gemeinden“

Kommunen zu Bildungsstandorten weiter zu entwickeln, in denen alle Bürgerinnen und Bürger in einem aufeinander abgestimmten und übersichtlichen Bildungssystem eine erfolgreiche Bildungsbiografie durchlaufen können, ist das gemeinsame Ziel der Volkshochschulen und ihrer Träger, der Städte, Gemeinden und Kreise in Deutschland. Zur Bekräftigung ihrer Zusammenarbeit haben die kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund) und der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) eine gemeinsame Erklärung erarbeitet, die hier in Auszügen dokumentiert wird.

 

I.  Stellenwert der Volkshochschule in der kommunalen Selbstverantwortung

Weiterbildung zählt zu den Aufgaben der vom Grundgesetz in Art. 28 garantierten kommunalen Selbstverwaltung. […] Mit ihren Volkshochschulen verfügen die Kommunen über ein eigenes Steuerungs- und Gestaltungsinstrument im bildungs-, arbeitsmarkt- und sozial- politischen Bereich. Ziel der Steuerung ist ein bedarfs- gerechtes, zukunftsfähiges, niederschwelliges und bezahlbares Angebot an Weiterbildung, das die Bürgerinnen und Bürger darin unterstützt, ihre Arbeits- und Lebenswelt erfolgreich zu gestalten. […]

 

II. Leistungen der Volkshochschulen für die Kommunen

Die Verwirklichung des Lebenslangen Lernens ist entscheidend für die Perspektive des Einzelnen, den Erfolg der Wirtschaft und die Zukunft der Gesellschaft. […] Mit ihren  Angeboten  organisieren  und  unterstützen  die Volkshochschulen das Lebenslange Lernen während der längsten Lebensphase der Menschen […]. Volkshochschulen unterstützen ihre Kommunen dabei, die vorhandene Bildungslandschaft im Interesse der Bürge- rinnen und Bürger weiter zu entwickeln. […] Volkshoch- schulen greifen lokale Anliegen auf, veranstalten öffentliche Foren zu Belangen der Kommune und tragen so zur kulturellen Vitalität des Gemeinwesens bei. Sie stärken das Potenzial und die Wettbewerbsfähigkeit der Kommune und damit letztlich auch deren Attraktivität für die Bürgerinnen und Bürger. […]

 

III.  Entwicklungsperspektiven für die Volkshochschularbeit

Bund und Länder müssen durch eine ausreichende Finanzausstattung der Kommunen dafür Sorge tragen, dass in allen Städten, Gemeinden und Kreisen Deutschlands annährend gleiche Lebensbedingungen für die Bürgerinnen und Bürger hergestellt werden. Hierzu zählt auch das Recht auf Weiterbildung. Niemand darf aufgrund sozialer oder ethnischer Herkunft oder aufgrund früheren Scheiterns im formalen Schulsystem vom Lebensbegleitenden Lernen ausgeschlossen werden.

Die Kommunen bemühen sich, an ihrer Verantwortung für das öffentliche Weiterbildungsangebot der Volkshochschulen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten festzuhalten. […]