Die Volkshochschulen – Orte der Integration

Autorin: Martina Haas, Fachreferentin Sprachen und Integration, Volkshochschulverband Baden-Württemberg

Angebote zur Interkulturalität finden sich seit jeher in den Programmen der Volkshochschulen in den unterschiedlichen Programmbereichen. In der Abteilung Sprachen wird durch das Erlernen einer Fremdsprache der Grundstein für die Öffnung hin zu einer fremden Kultur gelegt. Häufig genannter Grund bei den Teilnehmenden für das Belegen eines Sprachkurses ist eine geplante Reise. Sprachkenntnisse sind eine Voraussetzung dafür, dass man das fremde Land nicht nur als Tourist bereist, sondern sich die Möglichkeit schafft, mit den Menschen in Kontakt zu treten und somit einen kleinen Akt der eigenen temporären Integration vollzieht. Das Kennenlernen anderer Länder und Kulturen wird durch vielfältige Angebote aus unterschiedlichen Programmbereichen der Volkshochschule unterstützt und bereichert wie zum Beispiel durch Filmvorführungen, Tanz- und Kochkurse, Vorträge zur politischen Situation, Seminare zur Landeskunde, Geschichte, Kunst u.v.m.

Die Vermittlung von Aspekten deutscher Kultur und Geschichte hingegen ist Teil der Kurse für Deutsch als Fremdsprache, die von Ausländerinnen und Ausländern besucht werden, die sich meist nur für begrenzte Zeit in Deutschland aufhalten und aus beruflichen oder persönlichen Gründen die deutsche Sprache erlernen. Die Inhalte eines Kurses für Deutsch als Zweitsprache für Zuwanderinnen und Zuwanderer gehen jedoch weit über die Vermittlung von Sprache und Kultur hinaus und stellen die Kursleitenden vor andere und neue Auf- gaben. Der Alltag in Deutschland in der Familie und im Beruf, im Supermarkt und bei Behördengängen, beim Arztbesuch und bei den Elternabenden ist Thema im Unterricht Deutsch als Zweitsprache.

Lange Jahre waren die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger beim Erlernen der deutschen Sprache auf ihre eigene Initiative angewiesen. Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung“ im Januar 2005 wurde der Sprachunterricht als Schlüssel zur Integration gesetzlich verankert und wird von diesem Zeitpunkt an auch finanziell gefördert. Seit dem Jahr 2005 wurden die Volkshochschulen nach und nach eine Anlaufstelle für Migrantinnen und Migranten ebenso wie für die so genannten Altzuwanderinnen und Altzuwanderer. In vielfältiger Weise antwortet die Volkshochschule auf die Bedürfnisse und Anforderungen dieser Personengruppe.

 

Die Sprache – ein Schlüssel zur Integration

Die Integrationskurse richten sich an Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer sowie an Personen, die schon länger in Deutschland leben und deren Sprachkompetenz noch zu fördern ist. Je nachdem, ob die Teilnehmenden zum Integrationskurs verpflichtet oder als Berechtigte eingestuft wurden, übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ganz oder teilweise die Kosten des Kurses. Ein Integrationskurs erstreckt sich im Allgemeinen über 600 Unterrichtseinheiten Sprachkurs und 45 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs.

Der Sprachkurs soll die Teilnehmenden bis zum Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens führen. Diese Sprachkompetenz soll sie befähigen, sich in der Lebens- und Arbeitswelt ihrer neuen Heimat zurechtzufinden. Dabei definiert das Rahmencurriculum für die Integrationskurse nicht nur ein bestimmtes Sprachniveau, sondern auch die Kompetenzen, die die Teilnehmenden für die Bewältigung ihres Lebensalltags in Deutschland benötigen. Dabei reicht das Spektrum der Handlungsfelder von der Gesundheit und dem Ein- kaufen über den Umgang mit Behörden und Versicherungen bis hin zur Aus- und Weiterbildung.

Das Rahmencurriculum berücksichtigt auch die Bedürfnisse der äußerst heterogenen Zielgruppe, indem die Kompetenzen beispielsweise nach den Lernerfahrungen der Teilnehmenden abgestuft werden. Gleichwertig neben dem Erlernen der Sprache stehen weitere Kompetenzen im Fokus, die den Teilnehmen- den bei der Bewältigung ihrer alltäglichen Aufgaben dienen sollen, so zum Beispiel die landeskundliche oder die interkulturelle Kompetenz.

Die Kurse selbst werden hinsichtlich der Bedürfnisse bestimmter Lerngruppen in differenzierter Form angeboten. Besondere Zielgruppen für Integrationskurse können sein: Eltern, Frauen oder zu alphabetisierende Personen. Für diese Spezialkurse sind besondere Bedingungen vorgesehen, so zum Beispiel eine erhöhte Stundenzahl oder eine geringere Mindestteilnehmendenzahl. Der Sprachkurs schließt ab mit einer Sprachprüfung auf dem Niveau A2 oder B1. Seit 1. Juli 2009 werden die beiden Einzelprüfungen durch den Deutschtest für Zuwanderer abgelöst. Der skalierte Test ermöglicht es, alle Kandidatinnen und Kandidaten durch ein einziges Testformat zu prüfen. Das Ergebnis definiert das aktuelle Sprachniveau der Teilnehmenden.

Im abschließenden Teil des Integrationskurses, dem Orientierungskurs, werden Recht, Geschichte und Kultur der Bundesrepublik Deutschland behandelt. Am Ende dieses Kurses steht eine Überprüfung des Wissens durch einen Test. Die Anforderungen, die an die Kursleitenden in den Integrationskursen gestellt werden, sind vielfältig. Auf die Bedürfnisse der stark heterogenen Lerngruppen muss mit einem binnendifferenzierten Sprachunterricht reagiert werden. Darüber hinaus müssen die Kursleitenden für die häufig aus völlig unterschiedlichen kulturellen Kontexten stammenden Teilnehmenden ein von Toleranz und Offenheit geprägtes Lernumfeld gestalten. Nicht selten sind die Kursleitenden die ersten Ansprechpartner/innen für die Alltagsfragen der Zuwanderinnen und Zuwanderer und übernehmen dabei fast selbstverständlich beratende Funktionen.

 

Veränderungen bei den Integrationskursen

Seit Einführung der Integrationskurse hat sich die Arbeit der Fachbereichsleiterinnen und -leiter sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachbereich Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweitsprache maßgeblich verändert. Die Integrationskurse erfordern einen sehr hohen Beratungs-, Organisations- und Verwaltungsaufwand. Eine große Volkshochschule bietet häufig bis zu 20 Integrationskurse parallel  an. Dabei muss man  bedenken, dass es sich bei diesen Kursen meist um Intensivkurse mit 20 bis 25 Unterrichtseinheiten pro Woche handelt.

Die Vergütung für die Integrationskurse selbst sowie der anfallenden Verwaltungsarbeit durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge war zu Beginn der Integrationskurse zu gering. Hinzu kamen während der Anfangszeit viele Unstimmigkeiten in den Regelungen, die immer wieder zu großem Unmut bei allen Kursträgern geführt haben. Der Volkshochschulverband Baden-Württemberg sowie der Deutsche Volkshochschul-Verband haben sich immer wieder für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Durchführung der Integrationskurse eingesetzt, so beispielsweise im Rahmen einer Pressekampagne, die im Mai 2006 unter Federführung des Volkshochschulverbandes Baden-Württemberg landesweit durchgeführt wurde.

Die Bemühungen mündeten in eine Änderung der Integrationskursverordnung im Jahr 2007. Unter anderem wurden folgende Verbesserungen und Erleichterungen eingeführt:

  • Da das geforderte Sprachniveau B1 häufig nicht mit 600 Unterrichtseinheiten erreicht wird, können die Teilnehmenden unter bestimmten Voraussetzungen nun weitere 300 Unterrichtseinheiten in Anspruch nehmen.
  • Spezialkurse sind auf bis zu 900 bis 1200 Unterrichtseinheiten ausgelegt.
  • Auch deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger mit Migrationshintergrund können bei Bedarf an einem Integrationskurs teilnehmen.
  • Nicht zuletzt werden den Teilnehmenden auch Fahrtkosten erstattet, was für die Betroffenen eine große Erleichterung darstellt, für die Volkshochschulen jedoch einen enormen Zuwachs an Verwaltungsarbeit bedeutet. Weitere Änderungen in diesem Bereich sind geplant.

 

Projekte im Dienste der Integration

Die flächendeckende Einführung der Integrationskurse hat in weiten Teilen der deutschen Bevölkerung, aber natürlich insbesondere bei Migrantinnen und Migranten ein Bewusstsein für die Notwendigkeit von Sprachkompetenz geschaffen.

Vor dem Hintergrund der jahrzehntelang vernachlässigten Integrationsbemühungen ist die Einführung der Integrationskurse als ein Meilenstein in der Integrationspolitik der Bundesregierung zu sehen. Und doch werden noch lange nicht alle Zielgruppen erreicht und es muss deutlich gemacht werden, dass eine Sprachkompetenz auf  B1-Niveau  nicht  ausreichend  ist,  um auf dem Arbeitsmarkt eine qualifizierte Tätigkeit zu finden.

Weitergehende Maßnahmen jenseits der Integrationskurse sind jedoch von der Bundesregierung aus finanziellen Gründen (für das Jahr 2009 sind 174 Millionen Euro für die Finanzierung der Integrationskurse veranschlagt) nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die sprachliche Förderung jenseits des B1-Niveaus liege bei den Landesregierungen und könne durch Projekte finanziert werden. Die Erfahrung zeigt, dass Projekte immer mit einem hohen Arbeitsaufwand für die durchführende Einrichtung verbunden sind. Dessen ungeachtet bemühen sich Volkshochschulen immer wieder um Projektmittel, um die Möglichkeiten der Förderung von Migrantinnen und Migranten auszuschöpfen.

In erster Linie ist hier die Finanzierung von berufsfördernden Maßnahmen für Migrantinnen und Migranten über die Gelder des Europäischen Sozialfonds (ESF) zu nennen, die für diesen Förderbereich vom Bundes- amt für Migration und Flüchtlinge verwaltet werden. Neben Sprachunterricht werden die Teilnehmenden hierbei auch in fachlicher Hinsicht weitergebildet und gewinnen bei Praktika Einsicht in Unternehmen. Über die Projektförderung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können Projekte finanziert werden, die über den Sprachunterricht hinaus der Integration von Migrantinnen und Migranten dienen, so beispiels- weise die Förderung von Mentorinnen und Mentoren, die Migrantinnen und Migranten im Alltag zur Seite stehen und häufig selbst einen Migrationshintergrund haben. Besondere Zielgruppen, auf denen im Rahmen von Projekten ein besonderes Augenmerk liegt, sind Eltern oder Mütter, die in niederschwelligen Seminarmaßnahmen die erste Hürde zum Erlernen nicht nur der Sprache, sondern auch für den Umgang mit Schule und Behörden üben.

 

Einbürgerung

Ausländerinnen und Ausländer können in der Regel nach 8 (in besonderen Fällen nach 6 oder 7 Jahren) einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Was diese Personen dazu veranlasst, deutsche Staatsbürger/innen zu werden, ist sehr unterschiedlich. Laut einer Befragung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge waren die am häufigsten genannten Gründe die bereits bestehende Verwurzelung in Deutschland und der Wunsch der rechtlichen Gleichstellung.

Die Bedingungen, die Einbürgerungswillige für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft insbesondere hinsichtlich ihrer Sprachkompetenz erfüllen mussten, war bis vor nicht allzu langer Zeit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. So konnten in Baden- Württemberg Einbürgerungswillige durch Vorlesen eines Zeitungsartikel bei der Behörde selbst ihre Sprachkompetenz nachweisen. Lange Jahre galt in Baden- Württemberg der so genannte Test Deutsch (entwickelt von der telc GmbH) als Nachweis für die nötigen Sprachkenntnisse. Dieser Test entspricht einem Sprachniveau auf der Stufe A2+ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Die Volkshochschulen im Land haben diesen Test jahrelang im Auftrag der Einbürgerungsbehörden abgenommen. Zudem sorgte bundesweit der baden-württembergische Gesprächsleit- faden, medienwirksam auch Gesinnungsleitfaden genannt, für Schlagzeilen.

Mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz aus dem Jahre 2007 wurde das Einbürgerungsrecht in wesentlichen Zügen geändert und bundesweit vereinheitlicht. Dabei sind zwei Elemente für die Arbeit der Volkshochschulen von besonderer Bedeutung: Zum einen wurde das ge- forderte Sprachniveau heraufgesetzt auf die Stufe B1 des Referenzrahmens. Als Nachweis dient das Zertifikat Deutsch oder natürlich jedes höherwertige Zertifikat. Zum anderen wurde ein einheitlicher Test zur Überprüfung der staatsbürgerlichen Kenntnisse des Einbürgerungswilligens bundesweit eingeführt, der so genannte Einbürgerungstest.

Für beide Nachweise sind die Volkshochschulen maßgeblich gefragt. Das Zertifikat Deutsch kann an vielen Volkshochschulen im Land abgelegt werden. Im Gegensatz zu anderen Integrationskursträgern haben alle Volkshochschulen die Lizenz zur Abnahme des Zertifikats Deutsch auch außerhalb der Integrationskurse. Die Zahlen sprechen für sich selbst: Von 2005 bis 2007 stieg die Zahl der Prüfungen für das Zertifikat von 824 auf 3361.

Für den Einbürgerungstest wurden die Volkshochschulen sogar zu exklusiven Partnern der Innenministerien in allen Bundesländern. In Baden-Württemberg sind 40 Volkshochschulen als Testzentren akkreditiert. In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bieten sie ein flächendeckendes Netz an Prüfungszentren im Land. Allein in den ersten drei Monaten nach Einführung des Tests im Jahr 2008 wurden in Baden-Württemberg 3005 Prüfungen abgenommen.

Der Einbürgerungstest sorgte zu Beginn für reges Medieninteresse. Er galt als unsinnig oder zu schwer. Häufig hörte man, dass selbst Deutsche die Fragen nicht beantworten können. Die ersten Testtermine wurden von allen Medien aufmerksam begleitet. In der Zwischenzeit hat sich das Interesse deutlich ab- geschwächt. Der Multiple Choice-Test bereitet den Prüflingen im Allgemeinen keine Schwierigkeiten, zumal die 300 möglichen Fragen allen Interessentinnen und Interessenten zugänglich sind.

Kritisch betrachtet werden muss jedoch die Tatsache, dass eine wirkliche Auseinandersetzung mit den historischen und politischen Grundlagen und dem Demokratieverständnis der Bundesrepublik Deutschland durch bloßes Erlernen der Antworten nicht stattfindet. Hier hätten verpflichtende Einbürgerungskurse Sinnvolleres leisten können.

 

Fortbildungsangebote des Volkshochschulverbandes Baden-Württemberg

Im Rahmen des traditionellen Fortbildungsprogramms, das halbjährlich im vhs info erscheint, werden regelmäßig und nach Bedarf auch wiederholt Seminare angeboten, die unmittelbar zur Unterstützung der Kursleitenden in den Integrationskursen gedacht sind.

Die Themenauswahl reicht im methodisch-didaktischen Bereich von der Binnendifferenzierung über die Alphabetisierung in der Zweitsprache bis hin zur Phonetik und Nutzung der Mehrsprachigkeit. Daneben wurde unlängst eine Fortbildung im Bereich der  Prävention und Konfliktbewältigung in Zusammenarbeit mit der Präventionsstelle der Polizeidirektion Esslingen durchgeführt.

Im Rahmen des Projektes „Gesundheit integrieren“, bei dem Kolleginnen und Kollegen aus den Abteilungen Gesundheit und Sprachen kooperieren, wurden bisher drei Fachtagungen angeboten, die sich mit der Frage beschäftigten, wie die Themen Gesundheit, Bewegung und Ernährung sinnvoll in den Integrationskursen umgesetzt werden können.

Zu den Aufgaben des Volkshochschulverbandes als Lizenznehmer der telc GmbH und des Goethe-Instituts gehört auch ein Angebot an Schulungen für die Prüfen- den des Zertifikats Deutsch und anderer Prüfungen. In der Regel werden innerhalb eines Jahres zwischen 15 und 20 Schulungstermine angeboten. Besonders hervorzuheben ist das im Moment aktuelle Angebot der Umschulungen für den neuen Deutschtest für Zuwanderer. Da die Regelungen für diese neue Prüfung den Verantwortlichen vor Ort erst sehr spät bekannt wurden, muss innerhalb kurzer Zeit eine große Anzahl an Prüfenden für dieses neue Testformat geschult werden. Der Volkshochschulverband bietet innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten 15 Schulungen an sieben Standorten in Baden-Württemberg an.

Nicht zuletzt hat der Volkshochschulverband im Jahr 2006 die Akkreditierung als Träger für die Maßnahmen zur Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Integrationskursen erhalten und ist damit einer von 19 Anbietern in Deutschland. Die Maßnahmen werden in zwei Varianten als verkürzter (70 UE) und unverkürzter (140 UE) Lehrgang angeboten. Die Präsenzmodule finden an Wochenenden statt, so dass die Lehrkräfte während der Woche ihrer Unterrichtsverpflichtung nachkommen können. Zudem finden die Lehrgänge an unterschiedlichen Orten im Land statt, so dass für einen Großteil der Interessentinnen und Interessenten ein wohnortnahes Angebot zur Verfügung steht. Aktuell laufen 10 Lehrgänge parallel in Böblingen, Freiburg, Ludwigsburg und Stuttgart.

 

Aufgaben der nächsten Jahre

Das Thema Integration wird die Volkshochschulen auch in den kommenden Jahren beschäftigen. Die Einschätzungen über den weiteren Bedarf an Integrationskursen für die nächsten Jahre variieren stark. Im Moment ist jedoch noch kein flächendeckender Rückgang von Teilnehmendenzahlen zu verzeichnen.

Eine wichtige Aufgabe wird darin bestehen, den Teilnehmenden Bildungsmöglichkeiten im Anschluss  an den  Integrationskurs  aufzuzeigen. Hierbei könnte es sich um weiterführende Sprachkurse im Bereich Deutsch aber auch in anderen Fremdsprachen handeln. Daneben ist es auch wichtig, den Teilnehmenden Angebote aus anderen Fachbereichen nahezubringen.

Die Bemühungen um die Integration der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sollte nicht mit dem Abschluss des Integrationskurses enden.