Offen für Widerspruch: Thesen zur Offenheit der Volkshochschule

Autor: Dr. Hermann Huba, Verbandsdirektor des Volkshochschulverbandes Baden-Württemberg bis Dezember 2020 

Texte zum 100-jährigen Jubiläum der Idee der Volkshochschule
I.

Die Grenzen des Sagbaren verschieben sich. Populistische Auffassungen bis hin zu antidemokratischen, extremistischen und rassistischen Äußerungen sind alltäglich viel öfter und deutlich lauter zu hören als noch vor Jahren. Auch in Volkshochschulen. Die Volkshochschule, die alle Inhalte für alle anbietet, muss sich mit solchen Tendenzen in der Bevölkerung auseinandersetzen. Nicht zuletzt muss sie die Frage beantworten, wo ihre identitätsbestimmende Offenheit auch für Menschen mit unterschiedlichen und gegensätzlichen Auffassungen ihre Grenze findet.

II.

Die Volkshochschule, deren institutionelle Geschichte mit der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 beginnt, ist ein Kind der Aufklärung. Aufklärung bedeutet die Emanzipation des Individuums. Ihre politische Ausprägung ist die Demokratie. Deshalb sieht die Volkshochschule ihren Bildungsauftrag darin, ihre Teilnehmenden individuell zu einem selbstbestimmten Leben und gesellschaftlich zur Mitgestaltung einer solidarischen Demokratie zu befähigen.

III.

Wegen ihrer demokratischen Wurzeln verstehen sich die Volkshochschulen nicht nur als Orte exklusiver Begegnung von Bürgerinnen und Bürgern mit übereinstimmender demokratischer Überzeugung. Sie sind vielmehr in allen Programmbereichen im Rahmen des jeweiligen Zwecks der Veranstaltung auch Orte des politischen Streits, ja des (gewaltfreien) Kampfes unterschiedlicher und gegensätzlicher Meinungen, eben Orte demokratischer Auseinandersetzung – auch mit antidemokratischen, extremistischen, diskriminieren den und populistischen Auffassungen.

IV.

Denn das Grundrecht der Meinungsfreiheit des Artikels 5 des Grundgesetzes, das die Demokratie konstituiert, schützt – in den Grenzen des Rechts – ausdrücklich auch solche Auffassungen, die dem Grundgesetz widersprechen. Deshalb schließen die Volkshoch schulen Menschen, die antidemokratische, extremistische, diskriminierende und populistische Positionen vertreten, nicht aus. Solche Positionen treffen in den Volkshochschulen jedoch auf den entschiedenen argumentativen Widerspruch der Demokratinnen und Demokraten: Wenn es um die Demokratie geht, ergreifen die Volkshochschulen Partei.

V.

Darüber hinaus sehen sich die Volkshochschulen durch ihren öffentlichen Bildungsauftrag verpflichtet, die Bevölkerung zu befähigen, demokratische Positionen zu entwickeln, undemokratische Positionen zu erkennen, (politischen) Streit zu führen, Widerspruch zu ertragen sowie unversöhnliche Differenzen auszuhalten. Bei dieser Befähigung zum Diskurs wahren die Volkshochschulen parteipolitische und weltanschauliche Neutralität.

VI.

Die Befähigung zum Diskurs und das Einüben des Diskurses sind zugleich notwendige und zentrale Beiträge zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft, die sich immer weniger durch Homogenität und immer mehr durch Vielfalt und Diversität auszeichnet. Denn der Diskurs integriert, weil er Gewalt verhindert und dem Ausgleich der Interessen wie der Verständigung eine Chance gibt.