Volkshochschule - 1919 bis übermorgen

Autor: Dr. Hermann Huba, Verbandsdirektor des Volkshochschulverbandes Baden-Württemberg bis Dezember 2020 

Texte zum 100-jährigen Jubiläum der Idee der Volkshochschule

 
I. 1919 und früher

Die institutionelle Geschichte der Volkshochschulen beginnt mit der ersten deutschen Demokratie. In Art. 148 Absatz 4 der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 heißt es: „Das Volksbildungswesen, einschließlich der Volkshochschulen, soll von Reich, Ländern und Gemeinden gefördert werden.“

Die Idee der Volkshochschule fiel 1919 freilich nicht vom Himmel. Die Volkshochschule ist vielmehr ein Kind der Aufklärung.

Eines der ganz zentralen politischen Ergebnisse der Aufklärung findet sich gleich in Art. 1 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der französischen Nationalversammlung vom 26. August 1789: „Die Männer / Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es. Gesellschaftliche Unterschiede dürfen nur im Allgemeinen Nutzen begründet sein.“

Die beiden Sätze richten sich 1 zu 1 gegen die alte hierarchische ständische Ordnung, in der die Menschen in unterschiedlichen, ungleichen Schichten „aufgehoben“ waren und die gesellschaftlichen Unterschiede ihre Begründung in der Natur und damit in Gott fanden. Beschreibend verstanden kündet der zitierte Art. 1 damit von der Umstellung der Gesellschaft von primär schichtbezogener Differenzierung auf eine Differenzierung, die sich primär an der Lösung gesellschaftlicher Probleme orientiert (funktionale Differenzierung). An die Stelle Gottes tritt das Gemeinwohl im Sinne der Nützlichkeit und an die Stelle des Glaubens an die göttliche Ordnung tritt die aufgeklärte menschliche Vernunft.

Zugespitzt formuliert bedeutet Aufklärung demnach die Umstellung

  • von der gottgewollten natürlichen, vorgegebenen Ordnung auf eine durch vernünftige menschliche Entscheidung erst zu schaffende, also aufgegebene Ordnung sowie die Umstellung
  • der orientierenden Zeitdimension von der bekannten Vergangenheit auf die unbekannte, ungewisse Zukunft.

Durch diese Umstellungen wird Erwachsenenbildung, ja Bildung überhaupt erst denkbar, möglich und notwendig. Denn (Erwachsenen-)Bildung antwortet ja auf die Frage, „was der Mensch sein bzw. werden soll.“ In der ständischen Ordnung war diese Frage gar keine Frage, weil die ständische Ordnung jedem seinen Platz in der Welt zuwies. Sozialer Aufstieg durch Bildung war grundsätzlich ausgeschlossen.

Die neue, die moderne Frage, was der Mensch sein bzw. werden soll, erhielt eine Vielzahl von Antworten. Die erste eigenständige Antwort des Bildungssystems, die zugleich dem neuen Selbstbewusstsein des Subjekts entsprach, lieferte der Neuhumanismus, insbesondere Wilhelm von Humboldt. Humboldt unterscheidet Mensch und Welt und versteht Bildung als veredelndes Streben des Menschen, „so viel Welt, als möglich zu ergreifen, und so eng, als er nur kann, mit sich zu verbinden.“: Bildung ist die Aneignung von Welt, ja die „Vervollkommnung des Menschen durch die Anverwandlung von Welt“.

Die kaum zu überschätzende Leistung dieses Humboldt’schen Bildungsbegriffs liegt darin, dass er den Menschen - zeitgemäß - auf eine unbestimmte Zukunft einstellt. Und diese zeitliche Umorientierung von Vergangenheit auf Zukunft hat sachliche Folgen. Der Bildungsbegriff muss sich von spezifischen Inhalten und schon gar von deren Kanonisierung lösen, weil man die zukünftigen Anforderungen gar nicht kennen kann. Gelernt werden müssen nicht bestimmte Inhalte, gelernt werden muss vielmehr das Lernen - anhand bestimmter Inhalte: Gelernt werden müssen mit anderen Worten Änderungsbereitschaft und Veränderungsfähigkeit. Oder, etwas salopp gesagt, bei Bildung geht um die Freude am Lernen, um die Freude an der Veränderung.

Die in dieser zeitlichen und inhaltlichen Umstellung steckende Herausforderung richtet sich dabei keineswegs nur an die Oberschicht. Der Idee nach gibt es eine solche Oberschicht ja gar nicht mehr. Sie richtet sich vielmehr an alle Gleichen, also an jeden einzelnen Menschen.

Und welche Bildungseinrichtung bietet nicht spezifische, sondern alle Inhalte an, und zwar für jede/n, also für alle? Wessen Programm lautet: Alle Inhalte für alle? Das Programm der Volkshochschule!

II. Die Funktion der Volkshochschule

Wenn unser Ergebnis zutrifft, dass die Volkshochschule nicht nur ein legitimes, sondern gleichsam ein notwendiges Kind der Aufklärung ist, stellt sich sofort die Frage, weshalb die so gerühmten Volkshochschulen mit dem Prestige aller anderen Hochschulen nicht wenigstens mithalten können? Ist die vhs ein legitimes und notwendiges, aber gleichwohl ein missratenes Kind der Aufklärung?

Zu den Grunderwartungen unserer modernen Gesellschaft gehören die Hochschätzung der Spezialisierung und die komplementäre Geringschätzung des Allgemeinen. Die bessere Lösung erwarten wir alle von dem spezialisierteren Spezialisten. Das Programm „Alle Inhalte für alle“ ist vor diesem Hintergrund gesellschaftlich doppelt tödlich: Wir glauben keiner Person und auch keiner Organisation, dass sie alle Inhalte beherrschen oder auch nur kennen kann und wir glauben keiner Organisation, dass sie die gesamte Gesellschaft erreichen kann.

Indes, so tödlich „Alle Inhalte für alle“ aus Sicht der modernen, auf Funktionalität und Spezialisierung getrimmten Gesellschaft auch sein mag, die Volkshochschule erfreut sich auch nach hundert Jahren ihres Lebens. Das belegen nicht nur die 169 vitalen Einrichtungen alleine in Baden-Württemberg, sondern auch die über 900 Volkshochschulen deutschlandweit. Aus der Sicht der Gesellschaft lautet die entscheidende Frage also, welche spezifische Funktion erfüllt das Bildungsprogramm „Alle Inhalte für alle“?

Nach dem Gesagten fällt die Antwort leicht. Das Bildungsprogramm „Alle Inhalte für alle“ ist eine sehr unprätentiöse Fassung des Humboldt’schen Bildungsbegriffs. Die Volkshochschule thematisiert diesen Bildungsbegriff - sehr zurückhaltend - als zweckfreie, ganzheitliche Bildung. Also als Bildung, die alle Facetten des Menschen berücksichtigt und anspricht - insofern ganzheitlich - und als Bildung, die sich nicht unmittelbarer Verwendbarkeit fügt, also Verzweckung zurückweist.

Sehr zurückhaltend geschieht die Inbezugnahme des Humboldt‘schen Bildungsbegriffs, weil sein Potential bei weitem nicht ausgeschöpft wird. Denn genau genommen verweist „Zweckfreiheit“ über alle Inhalte hinaus auf die Steigerung der Lernfähigkeit. Die Steigerung der Lernfähigkeit mündet aber in die Haltung, Neuem mit der anhaltenden Bereitschaft zu begegnen, gelernte Erwartungsmuster zu ändern. Sie mündet also in Änderungsbereitschaft und Veränderungsfähigkeit.

Und „Ganzheitlichkeit“ verweist darauf, dass der Mensch nicht hinreichend erfasst ist, begreift man ihn nur als Umwelt der gesellschaftlichen Funktionssysteme. Natürlich steckt genau darin eine elementare Freiheitsgarantie. Aber als Subjekte fragen Menschen eben auch nach ihrer Identität, zumindest nach der widerspruchsfreien Einheit ihrer zahlreichen Rollen.

Beide Begriffe, Zweckfreiheit wie Ganzheitlichkeit, eignen sich also in besonderer Weise als Reflexionsbegriffe der modernen, funktional differenzierten Gesellschaft. Sie halten ihr in ihrer Gegenbegrifflichkeit den Spiegel vor: funktional - zweckfrei, differenziert - ganzheitlich.

Die Volkshochschule erfüllt demnach zwei Funktionen. Sie ist (subsidiäre)

  • Schule der Änderungsbereitschaft und Veränderungsfähigkeit und
  • ein Ort der Reflexion, ein Ort des Nachdenkens der Allgemeinheit über die Wirkungen und Folgen funktionaler gesellschaftlicher Differenzierung.

In beiden Funktionen zeichnet sich Ersatz für die vhs nicht ab. Deshalb besteht nicht nur kein Anlass zur Sorge um sie. Die Vitalität der vhs ist vielmehr auch nach 100 Jahren bestens begründet.

 

III. Morgen  . . .

Das belegen auch die konkreten gesellschaftlichen Aufgaben, denen sich die Volkshochschulen in Baden-Württemberg in den nächsten Jahren primär gegenüber sehen. Die Stichworte sind: Alphabetisierung, Digitalisierung, Integration und Stärkung der Demokratie.

Hinzu kommen eine institutionelle Herausforderung für die Weiterbildungseinrichtungen selbst und eine finanzielle Herausforderung für das Land.

1. Gesellschaftliche Herausforderungen

a) Alphabetisierung

Schon die schlichten Zahlen sprechen eine überdeutliche Sprache. In Baden-Württemberg leben knapp 800 000 funktionale Analphabeten. Derzeit erreichen alle Träger zusammen in rund 125 Kursen - 100 davon an Volkshochschulen - rund 1000 Teilnehmende im Jahr. Wenn es keine 800 Jahre dauern soll, den Betroffenen ihre gesellschaftliche Teilhabe zu verschaffen, muss sich die Zahl der Kurse und der Teilnehmenden mindestens verfünffachen. 5000 TN à 1800 Euro erfordern eine Kursförderung von 9 Millionen Euro jährlich.

Das ist die Größenordnung, und zwar ausschließlich der Kursförderung, ab der man von einer Alphabetisierungsoffensive im Land sprechen könnte. Die gegenwärtigen Mittel sind dafür bei weitem nicht hinreichend.

Weitere Mittel müssten in den Auf- und Ausbau regionaler Grundbildungszentren investiert werden, deren maßgebliche Aufgabe aufsuchende Bildungsarbeit sein muss.

b) Digitalisierung

Unbestreitbar verändert die Digitalisierung die Möglichkeiten und die Bedingungen der individuellen und gesellschaftlichen Kommunikation, der Arbeit, der Bildung und vieler anderer gesellschaftlicher Bereiche. Die Veränderung hat längst begonnen. Ebenso unbestreitbar kann es nicht das Ziel der Einrichtungen der Allgemeinen Weiterbildung, insbesondere der Volkshochschulen sein, ihr Angebot vollständig zu digitalisieren. Das soziale Lernen unter physisch Anwesenden wird der Schwerpunkt der vhs-Arbeit bleiben. Bildung durch physische Begegnung gehört zum Markenkern der Volkshochschule. Deshalb ist das Ziel die analogitale vhs.

Die analogitale vhs hat hinsichtlich der Digitalisierung drei Aufgaben:

aa) Allen Gruppen der Bevölkerung die Kulturtechnik des Umgangs mit digitalen Medien zu vermitteln. Die Bildungsspaltung der Gesellschaft, die sich aus der bei uns zu starren Kopplung von Bildung und Herkunft ergibt, darf nicht digital reproduziert und damit vertieft werden. Im Gegenteil. Die Digitalisierung bietet die Chance, der Bildungsspaltung entgegen zu wirken.

bb) Die herkömmlichen Lern- und Bildungsangebote digital zu erweitern. Stichwort: Erweiterte Lernwelten.

cc) Den politisch-gesellschaftlichen Dialog über die Digitalisierung und ihre Folgen zu befördern.

c) Integration

Auch wenn das Thema mittlerweile in die zweite Reihe der politischen Aufmerksamkeit gewandert ist, bleibt es dabei, dass es sich bei der Integration nach wie vor um eine erstrangige Bildungsaufgabe handelt. Unerledigt ist derzeit vor allem zweierlei:

Nach der sprachlichen die kulturelle und soziale Integration der zu uns Gekommenen in Angriff zu nehmen.

Und neben den zu uns Gekommenen gilt es auch die einheimische Bevölkerung in den Blick zu nehmen. Gutes Ankommen setzt auch gutes Aufnehmen voraus. Und gutes Aufnehmen erfordert interkulturelle Kompetenz, die wir noch erheblich erweitern müssen. Integration ist eine zweiseitige Leistung und deshalb eine zweiseitige Bildungsaufgabe.

d) Stärkung der Demokratie

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts sprach vor wenigen Wochen in seinem Festvortrag zum 100. Geburtstag der Volkshochschule in der Paulskirche ausführlich davon, dass das Grundgesetz neugierige Bürgerinnen und Bürger voraussetze. Das kann man gar nicht genug betonen. Denn nur neugierige Bürgerinnen und Bürger werden auch zu gut informierten, kommunikations- und urteilsfähigen Bürgerinnen und Bürgern, auf die die Demokratie existentiell angewiesen ist.

Mit politischer Information ist es also beileibe nicht getan. Insbesondere populistische Positionen und die Instrumentalisierung von fake news setzen darüber hinaus politische Urteilskraft voraus. Politische Urteilskraft erfordert über Informationen hinaus einen Bildungshintergrund, der die notwendigen unterschiedlichen Kompetenzen zu einer entscheidungsfähigen Einheit integriert. Deshalb heißt die Aufgabe politische Bildung.

Diesen Bildungshintergrund bei möglichst vielen Menschen zu schaffen, ist derzeit besonders wichtig. Nicht nur wegen einer gewissen Hochkonjunktur populistischer Äußerungen und gezielter Desinformation, sondern auch wegen des notwendigen Widerspruchs gegen rassistische, extremistische und diskriminierende Äußerungen. Und nicht zuletzt: wegen der notwendigen Wiederbelebung der europäischen Idee und ihrer Umsetzung.

2. Die institutionelle Herausforderung für die Weiterbildungseinrichtungen

Neben die genannten vier gesellschaftlichen Herausforderungen tritt eine institutionelle Herausforderung der Weiterbildungseinrichtungen: der Paradigmenwechsel zur Aufsuchenden Bildungsarbeit.

Weiterbildungsangebote für alle sind nur dann möglich, wenn sich die Bildungseinrichtungen auf bildungsungewohnte Menschen zu bewegen. Zukünftige Bildungsarbeit ist deshalb wesentlich aufsuchende Bildungsarbeit. Allerdings verlangt aufsuchende Bildungsarbeit von den Bildungseinrichtungen und ihren Mitarbeitenden die Bereitschaft und die Fähigkeit, bisher unübliche Wege zu gehen.

Wichtige Zugänge liegen etwa in der Einbeziehung der bildungsungewohnten Menschen als Experten in eigener Sache und in einer besonderen und individuellen Ansprache der Zielgruppen. Für diese Aufgabe benötigen die Mitarbeitenden der Bildungseinrichtungen Kompetenzen außerhalb der klassischen Bildungsarbeit, die sie nur durch Fortbildung erwerben können.

3. Die finanzielle Herausforderung des Landes

Die jüngst erschienene Studie der Bertelsmann-Stiftung „Weiterbildungsfinanzierung in Deutschland 1995 – 2015“ zeichnet in ihrer ursprünglichen, aber auch noch in ihrer korrigierten Fassung ein ernüchterndes Bild: Die staatlichen Investitionen in die öffentliche Weiterbildung sind deutlich zu gering.

Das trifft auch auf Baden-Württemberg zu. Allerdings besteht in Baden-Württemberg Grund zur Hoffnung, ja zur Zuversicht: Seit 2012 hat das Land die Grundförderung der Allgemeinen Weiterbildung - wenn auch von einem sehr niedrigen Niveau - mehr als verdoppelt. Für die Jahre 2020 und 2021 sind weitere ca. 5 Millionen Euro jährlich fest zugesagt. Dann wird die baden-württembergische Landesförderung nicht mehr bundesunterdurchschnittlich sein. Aber mit Durchschnittlichkeit darf sich Baden-Württemberg auch auf diesem Feld selbstverständlich nicht zufrieden geben.

Neben den genannten Sonder- und Programmförderungen bedarf es also der kontinuierlichen Erhöhung der Grundförderung, damit die Weiterbildungseinrichtungen ihren sozial- und bildungspolitischen Verpflichtungen nachkommen können. Denn nur eine solche Grundförderung erlaubt die Entwicklung und Fortentwicklung einer leistungsfähigen und wohnortnahen Weiterbildungsstruktur mit qualitätsbewusst und professionell arbeitenden Einrichtungen wie sie etwa der vhs-Entwicklungsplan „vhs 2022“ vorschreibt.

 

IV.  . . . und übermorgen

Unsere Gesellschaft sieht sich derzeit veranlasst, immer drängender danach zu fragen, was sie eigentlich zusammenhält. Die Frage kam 2015 anlässlich verstärkter Zuwanderung auf. Der Grund für diese Frage ist aber ein anderer. Unser Grundgesetz konstituiert eine pluralistische, also eine ziemlich anspruchsvolle und voraussetzungsreiche Gesellschaft, deren Integrations- und Inklusionsprinzip Vielfalt und Differenzierung ist.

„Vielfalt und Differenzierung“ klingt eher nach Desintegration. Und Einheit durch Vielfalt klingt schon ziemlich paradox. Die Paradoxie indiziert die Kompliziertheit unseres Gesellschaftsmodells. Und genau damit ist die Paradoxie das Maß für die Notwendigkeit von Bildung und Weiterbildung: Voraussetzungsreiche und anspruchsvolle Gesellschaften sind auf Bildung und Weiterbildung existentiell angewiesen.

So wie unser sozialer Zusammenhalt nicht ohne die Eindämmung sozialer Ungleichheit denkbar ist, so ist er auch nicht ohne ein verhältnismäßig hohes Maß an Allgemeinbildung denkbar.

Damit ist freilich zugleich eine erhebliche Gefahr für Bildung und Weiterbildung beschrieben: die Gefahr der Überforderung. Was mit einem gesellschaftlichen Subsystem geschieht, das seine Leistungsfähigkeit überschätzt, können wir an der Politik beobachten. Lassen wir es im Bildungssystem so weit nicht kommen. Thematisieren und beachten wir bei allem Lob des lebenslangen Lernens auch: die Grenzen von Bildung.